Einspruch, Scheitern & Annahme
Einspruch kann der Bundesrat nur binnen zwei Wochen einlegen. Die Frist beginnt mit dem Eingang des neuen Beschlusses des Bundestages. Legt der Bundesrat bei einem Einspruchsgesetz seinen Einspruch ein, kann das der Bundestag in einer weiteren Abstimmung überstimmen. Wenn der Bundesrat mit einfacher Mehrheit Einspruch erhoben hat, kann die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages diesen Einspruch abweisen. Hat der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit Einspruch erhoben, ist ein ebenso großer Stimmanteil auch im Bundestag nötig, um das Gesetz schließlich durchzusetzen
Scheitern
Ein Gesetz scheitert dann, wenn eine Vorlage durch den Bundestag abgelehnt wird, wenn der Bundestag einen Einspruch des Bundesrats nicht mit erforderlicher Mehrheit überstimmt, zum Beispiel bei einem (Einspruchsgesetz) oder wenn der Bundesrat bei einem Zustimmungsgesetz seine Zustimmung verweigert
Annahme
Ist ein Gesetzentwurf angenommen worden, gelangt das Gesetz in das sogenannte Abschlussverfahren mit Gegenzeichnung der Bundesregierung, der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der anschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt.
